Elektronische Betriebsprüfung

Steuerberatung

Hintergründe


Bereits seit 1. Januar 2002 müssen alle Steuerpflichtigen ihre originär digitalen, steuerlich relevanten Daten in strukturierte Form für die Steuerprüfung elektronisch verfügbar halten. So verlangen es die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – kurz GDPdU.

Zur Durchführung hat die Finanzverwaltung ihre 14.000 Außenprüfer im Jahr 2002 mit der Prüfsoftware IDEA und im Jahr 2006 mit der AIS TaxAudit ausgestattet. Bei der AIS TaxAudit handelt es sich um einen sog. Makrocontainer, der bereits rund 190 standardisierte Prüfschritte zur Analyse Ihrer Daten enthält. Die steuerliche Betriebsprüfung auf „Knopfdruck“ ist somit seitens der Finanzverwaltung durchführbar und wird zunehmend eingesetzt. Die Prüfmakros enthalten die Erfahrungen aus der Betriebsprüfungspraxis und liefern Hinweise auf mögliche Auffälligkeiten in den steuerrelevanten Daten – für Prüfer die Grundlage zu weitere, intensiven Belegprüfungen.

Für Unternehmen heißt das: Das steuerliche Risikomanagement und die Selbstprüfung gewinnen an Bedeutung. Damit Sie als unsere Mandanten optimal auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet und stets auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung sind, hat unsere Kanzlei die von der Finanzverwaltung eingesetzte Prüfsoftware ebenfalls sowie das notwendige Anwenderwissen auf speziellen Schulungen erworben, so dass wir Ihnen bestenfalls weit im Vorfeld einer digitalen Betriebsprüfung Auffälligkeiten in Ihren steuerrelevanten Daten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam Gestaltungsmaßnahmen einleiten können.

Sofern Sie an einer digitalen Betriebsprüfungssimulation interessiert sind, unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Dienstleistungsangebot.


Ihre Vorteile im Überblick

Bestenfalls weit im Vorfeld einer Betriebsprüfung...

  • Eruieren von Auffälligkeiten in Ihren steuerrelevanten Daten – bestenfalls weit im Vorfeld einer Betriebsprüfung.
  • Ableiten von Handlungsmaßnahmen aus den Erkenntnissen der Simulation zur Verbesserung der Qualität Ihrer steuerrelevanten Daten.
  • Minimierung des Risikos bzw. Ausmaßes von Steuernachzahlung aufgrund der digitalen Analysen der Betriebsprüfung.


...oder prüfungsbegleitend

  • Kontrolle der vom Betriebsprüfer durchgeführten digitalen Analysen sowie deren Ergebnisse auf Richtigkeit.
  • Aufzeigen von Analysefehlern der Finanzverwaltung zwecks Vermeidung einer (ungerechtfertigten) Hinzuschätzung.



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